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Intersex-Rechte in der Schweiz: Was die Ethikkommission zu Eingriffen an Kindern sagt

von Queer Switzerland editorialVeröffentlicht 22. Juni 20264 Min. Lesezeit

In der Schweiz leben intersexuelle Menschen – also Menschen, deren körperliche Geschlechtsmerkmale (Chromosomen, Hormone, innere oder äussere Anatomie) nicht in die üblichen medizinischen Schubladen «männlich» oder «weiblich» passen. Über Jahrzehnte war es gängige Praxis, bei Kindern mit solchen Varianten der Geschlechtsentwicklung früh chirurgisch oder hormonell einzugreifen, um ein eindeutiges Erscheinungsbild herzustellen – oft im Säuglings- oder Kleinkindalter, lange bevor die betroffene Person selbst etwas dazu sagen konnte. Genau diese nicht dringlichen, irreversiblen Eingriffe ohne Einwilligung stehen seit Jahren in der Kritik. Betroffenenorganisationen, Menschenrechtsgremien und Ethikfachleute argumentieren, dass viele dieser Operationen medizinisch nicht notwendig waren, sondern vor allem dem sozialen Umfeld dienen sollten – und dass sie die körperliche Selbstbestimmung der Kinder verletzen.

Einen Wendepunkt markierte die Nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin (NEK-CNE) mit ihrer Stellungnahme Nr. 20/2012 «Zum Umgang mit Varianten der Geschlechtsentwicklung». Die Kommission, ein offizielles Beratungsgremium des Bundes, kam zum klaren Schluss, dass nicht dringliche, das Geschlecht festlegende Eingriffe mit schwerwiegenden, unumkehrbaren Folgen aufgeschoben werden sollten, bis die betroffene Person selbst mitentscheiden kann. Solange kein medizinischer Notfall vorliegt, der Leben oder Gesundheit ernsthaft bedroht, dürfe eine Operation nicht allein damit gerechtfertigt werden, dass Familie, Schule oder Umfeld Mühe hätten, das Kind so anzunehmen, wie es ist. Die NEK-CNE betonte, dass psychosoziale Gründe einen besonders heiklen Rechtfertigungsgrund darstellen, weil dabei das Risiko gross sei, die spätere Selbstbestimmung und die körperliche Integrität des Kindes zu missachten.

Die Kommission liess es nicht bei ethischen Grundsätzen bewenden, sondern richtete konkrete Empfehlungen an Gesetzgeber und Gesundheitswesen. Dazu gehörten der Einbezug der Kinder in altersgerechte Entscheidungen, sobald sie urteilsfähig sind, eine umfassende psychosoziale Begleitung der Betroffenen und ihrer Familien, eine sorgfältige Dokumentation der Behandlungen sowie die Prüfung rechtlicher Fragen – etwa der zivilrechtlichen Haftung, angemessener Verjährungsfristen für spätere Ansprüche und der Frage, ob bestimmte Eingriffe strafrechtlich relevant sein könnten. Damit war die Schweiz früh eines der Länder, in denen ein offizielles Ethikgremium die gängige medizinische Praxis grundsätzlich in Frage stellte.

Auch international geriet die Schweiz unter Druck, den Worten Taten folgen zu lassen. Mehrere UNO-Ausschüsse forderten das Land auf, sicherzustellen, dass niemand im Säuglings- oder Kindesalter unnötigen medizinischen oder chirurgischen Behandlungen unterzogen wird, und die körperliche Unversehrtheit sowie die Selbstbestimmung intersexueller Personen zu garantieren. Auf politischer Ebene wurde das Thema im Parlament mehrfach aufgegriffen: mit Vorstössen zur Geschlechtseintragung in Ausweispapieren, zu Entschädigungs- und Beratungsangeboten für Betroffene und – jüngerer Natur – mit Forderungen, irreversible, nicht einwilligungsbasierte Eingriffe an den Geschlechtsmerkmalen intersexueller Kinder gesetzlich zu untersagen, mit Ausnahme von Situationen, in denen Leben oder Gesundheit konkret gefährdet sind. Einzelne Kantone wie Genf gingen mit eigenen Vorstössen voran.

Trotz dieser Entwicklung gibt es Stand heute auf Bundesebene keinen umfassenden, ausdrücklichen gesetzlichen Schutz, der nicht dringliche Eingriffe an intersexuellen Kindern generell verbietet. Die Empfehlungen der NEK-CNE haben die Fachdiskussion und die Praxis an spezialisierten Spitälern beeinflusst, doch der Schritt von der Ethik-Empfehlung zum verbindlichen Gesetz ist in der Schweiz langsam und umstritten. Wer wissen will, wie der aktuelle Stand von parlamentarischen Vorstössen, Berichten des Bundesrats oder einer möglichen Gesetzgebung genau aussieht, sollte die offiziellen Quellen konsultieren, da sich der politische Stand laufend ändern kann.

Queer Switzerland verfolgt dieses Thema weiter und wird über neue Entwicklungen bei Gesetzgebung und offiziellen Stellungnahmen berichten. Die Originalstellungnahme der Nationalen Ethikkommission (NEK-CNE) ist über die offizielle Seite nek-cne.admin.ch öffentlich zugänglich. Dieser Artikel dient der Information und ersetzt keine rechtliche oder medizinische Beratung. Betroffene und Angehörige finden bei spezialisierten Beratungsstellen und Betroffenenorganisationen Unterstützung; bei medizinischen oder rechtlichen Fragen empfiehlt sich der direkte Kontakt mit Fachpersonen.

Quelle: Nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin (NEK-CNE) — Stellungnahme Nr. 20/2012

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