Anti-LGBTIQ-Hassverbrechen in der Schweiz melden: Dokumentieren, Anzeigen und Unterstützung finden

Wenn du in der Schweiz einen anti-LGBTIQ-Vorfall erlebst oder beobachtest, bist du nicht allein, und es gibt einen klaren Weg zu Unterstützung. Für viele ist die nationale LGBTIQ-Helpline (lgbtiq-helpline.ch) der erste Anlaufpunkt, eine von Peers geführte Beratungs- und Meldestelle, deren Beratende selbst LGBTIQ sind. Sie hören zu, helfen dir, das Erlebte einzuordnen, und zeigen dir den passenden nächsten Schritt. Die Helpline betreibt unter stophate.ch ein eigenes Meldetool, über das sich jeder Vorfall erfassen lässt, auch zurückliegende, und das Meldeformular lässt sich in mehreren Sprachen ausfüllen. Erreichbar sind die Beratenden telefonisch unter 0800 133 133, per Chat oder per E-Mail (hello@lgbtiq-helpline.ch); diese Beratungen finden von Montag bis Freitag von 19 bis 21 Uhr statt und werden auf Deutsch geführt. Für vollständige, aktuelle Angaben zu Sprachen und Erreichbarkeit sind die Seiten der Helpline die richtige Anlaufstelle.
Es hilft zu wissen, welches Verhalten die Strafnorm tatsächlich erfasst. Seit dem 1. Juli 2020 schützt die schweizerische Diskriminierungsstrafnorm, Artikel 261bis des Strafgesetzbuchs, Menschen auch aufgrund ihrer sexuellen Orientierung, nicht nur wegen Rasse, Ethnie und Religion. Die Erweiterung wurde von der Stimmbevölkerung in der Abstimmung vom 9. Februar 2020 direkt angenommen. Die Norm richtet sich gegen öffentlichen Aufruf zu Hass oder Diskriminierung, gegen Herabsetzung, Propaganda und Äusserungen, welche die Menschenwürde verletzen, und sie verbietet zudem, eine für die Allgemeinheit bestimmte Leistung aus diesen Gründen zu verweigern. Wichtig: Das Verhalten muss öffentlich und vorsätzlich sein, weshalb Äusserungen im privaten Familien- oder Freundeskreis anders behandelt werden; die Tat kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.
Wofür du dich auch entscheidest, eine frühe Dokumentation des Vorfalls erleichtert alles Weitere. Notiere Datum, Uhrzeit und Ort, halte in eigenen Worten fest, was gesagt oder getan wurde, solange die Erinnerung frisch ist, und sichere Beweise: Screenshots von Online-Nachrichten, Fotos von Verletzungen oder Schäden sowie Namen oder Beschreibungen von Beteiligten und Zeuginnen und Zeugen. Wenn du körperlich verletzt bist, hole dir medizinische Hilfe und bitte darum, den Besuch zu dokumentieren, denn ein ärztlicher Bericht kann eine spätere Meldung stützen. Nichts davon verpflichtet dich, zur Polizei zu gehen; es bewahrt dir lediglich deine Möglichkeiten, damit die Entscheidung bei dir bleibt.
Eine Anzeige bei der Polizei ist eine dieser Möglichkeiten, und du kannst sie zu deinen Bedingungen erstatten. Im Notfall gilt schweizweit die Polizeinummer 117. Für Vorfälle, die kein Notfall sind, kann in jedem Kanton die Polizei eine Anzeige aufnehmen, und das Melden ist eines der wenigen Mittel, mit denen die Behörden das wahre Ausmass anti-queerer Gewalt erkennen können statt nur des kleinen Teils, der öffentlich wird. Wenn der Gang auf einen Polizeiposten einschüchternd wirkt, kann die LGBTIQ-Helpline ihn vorab mit dir besprechen und in manchen Fällen Begleitung oder Unterstützung organisieren. Viele Polizeikorps arbeiten daran, solche Meldungen sensibel zu behandeln, und du hast Anspruch darauf, durchgehend respektvoll behandelt zu werden.
Unterstützung in der Schweiz geht weit über den Moment der Meldung hinaus. Die LGBTIQ-Helpline kann dich an Fachstellen für Gewaltbetroffene vermitteln, dir bei der Suche nach Therapie helfen und über Partnerorganisationen wie Pink Cross, LOS und das Transgender Network Switzerland Rechtsberatung verschaffen. Unabhängig von einer Strafanzeige bieten die kantonalen Opferhilfestellen kostenlose und vertrauliche Hilfe, darunter Beratung sowie, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, finanzielle und rechtliche Unterstützung, für Menschen, die von einer Straftat betroffen sind. Diese Angebote bestehen genau deshalb, damit niemand die Folgen eines Übergriffs oder anhaltender Diskriminierung allein tragen muss.
Queer Switzerland verfolgt weiter, wie sich Meldung und Schutz entwickeln, einschliesslich des ersten nationalen Aktionsplans der Bundesbehörden gegen anti-LGBTIQ-Hassverbrechen, der ein landesweites Meldetool vorsieht. Dieser Artikel ist Information, keine Rechtsberatung, und die Einzelheiten des Gesetzes wie auch jedes konkreten Falls können komplex sein; wende dich für Spezifisches daher an die offizielle Quelle, an die LGBTIQ-Helpline oder an eine qualifizierte Rechtsberatung. Wenn dir gerade etwas zugestossen ist, ist der wichtigste Schritt der kleinste: melde dich. Vertrauliche Hilfe steht bereit, und um Hilfe zu bitten ist eine Stärke, keine Last.
Quelle: LGBTIQ-Helpline ↗

